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Neue EU-Schwellenwerte seit 22.03.2012 auch in Deutschland in Kraft

News vom 25.04.2012
Vergabeverordnung (VgV) angepasst

Die in § 2 der Vergabeverordnung (VgV) geregelten EU-Schwellenwerte wurden nun auch durch den deutschen Gesetzgeber angepasst und sind am 22.03.2012 in Kraft getreten.
Die neuen EU-Schwellenwerte betragen:

  • für Bauaufträge 5.000.000 Euro
  • für Liefer- und Dienstleistungsaufträge 200.000 Euro
  • für Sektorenauftraggeber bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen 400.000 EUR
  • für Oberste oder Obere Bundesbehörden sowie vergleichbare Bundeseinrichtungen bei Liefer- und
    Dienstleistungsaufträgen 130.000 EUR

Die Bekanntmachung vom 21.03.2012 im Bundesgesetzblatt ist hier zu finden.





EU-Unternehmen sollen besseren Zugang zu internationalen Auftragsvergaben erhalten

News vom 23.04.2012

Die Europäische Kommission will europäischen Unternehmen im internationalen öffentlichen Auftragswesen den Rücken stärken.

Mit ihrer kürzlich vorgestellten Initiative setzt sie sich für bessere Geschäftschancen von EU-Unternehmen auf öffentlichen Beschaffungsmärkten von Nicht-EU-Ländern ein. Verhandlungen mit Drittstaaten sollen auch europäischen Unternehmen eine Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ermöglichen. Ebenso sollen Nicht-EU und EU-Unternehmen gleichermaßen an dem lukrativen öffentlichen Beschaffungsmarkt der EU faire Chancen bei der Bewerbung um öffentliche Aufträge erhalten.

 

Der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige EU-Kommissar Michel Barnier sagte: "Wir können es uns nicht länger erlauben, blauäugig zu sein, und müssen auf Fairness und Gegenseitigkeit im Welthandel dringen. Die Initiative beruht auf unserer Überzeugung, dass eine Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte sowohl auf europäischer Ebene als auch weltweit Vorteile bringt. Die Kommission wird sich weiter dafür einsetzen, europäische Interessen sowie europäische Unternehmen und Arbeitsplätze zu verteidigen."

 

Mit einem Gesamtwert von 1 Billion Euro pro Jahr haben öffentliche Aufträge erhebliche Auswirkungen auf die Welthandelsströme. In der EU entfallen bis zu 19 Prozent des BIP auf das öffentliche Auftragswesen, das damit insbesondere in Krisenzeiten wirkungsvoll zur Ankurbelung des Wachstums beitragen kann. Die EU verfügt traditionell über eine offene Wirtschaft und setzt sich für den freien Handel ein. Dies gilt auch für das öffentliche Auftragswesen. Ein solcher Ansatz wird jedoch nicht weltweit verfolgt.

Quelle: http://europa.eu/rapid/ (Reference: IP/12/268)   





Kommission will Besteuerung von Grenzpendlern verbessern

News vom 20.04.2012

Pendler sollen künftig nicht mehr steuerlich benachteiligt werden.

Die Kommission will 2012 die direkten Steuervorschriften der EU-Staaten gezielt überprüfen, um herauszufinden, ob sie Pendlern aus den Nachbarstaaten die gleichen Steuervorteile gewähren wie denjenigen, die in dem Land leben. Kommissar Algirdas Šemeta, zuständig für Steuern, sagte dazu: "Die EU-Vorschriften sind eindeutig: alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union müssen im Binnenmarkt gleich behandelt werden. Diskriminierung sollte nicht möglich sein und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer darf nicht beeinträchtigt werden. Die meisten Mitgliedstaaten respektieren diese Grundprinzipien, doch ich bin bereit, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um dafür zu sorgen, dass sie in den Steuervorschriften aller Mitgliedstaaten Berücksichtigung finden."

Immer mehr Beschäftigte, vor allem in den grenznahen Regionen, suchen Arbeit im Nachbarland. Schätzungen zufolge gehen mehr als 1,2 Millionen Menschen in der EU einer grenzüberschreitenden Beschäftigung nach. Die an Grenzgänger und Saisonarbeiter gezahlten Bruttolöhne beliefen sich im Jahr 2010 auf 46,9 Milliarden Euro. Die Mobilität der Arbeitskräfte ist ein Schlüsselfaktor für die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung in Europa. Nach wie vor halten jedoch steuerliche Hindernisse die Bürgerinnen und Bürger davon ab, in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit zu suchen.

Die Kommission wird nicht nur die Situation der angestellten und abhängigen Beschäftigten, sondern auch die der Selbständigen und Rentenempfänger prüfen. Sollte die Kommission diskriminierende Bestimmungen finden und die nationalen Behörden nicht die notwendigen Änderungen auf den Weg bringen, werden gegen die betreffenden Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

 





Insolvenzrecht: EU-Kommission konsultiert Öffentlichkeit

News vom 17.04.2012

 Die EU-Kommission stellt erste Weichen für ein neues, moderneres Insolvenzrecht

Dafür startete sie am 29. März 2012 eine Konsultation. Bürger, Institutionen, Organisation und Unternehmen sind aufgefordert ihre Anregungen und Stellungnahmen einzubringen. Mit der Konsultation soll geklärt werden, wie die bestehende Verordnung aus dem Jahr 2000 überarbeitet werden sollte, um die Unternehmen und den EU-Binnenmarkt zu stärken.

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Das „Enterprise Europe Network” verstärkt seine Präsenz in Asien und wird auf Nordafrika ausgedehnt

News vom 17.04.2012

Die Europäische Kommission vergrößert das geografische Tätigkeitsgebiet des „Enterprise Europe Network“ zur Unterstützung von KMU, indem sie neue Kontaktstellen in Japan eröffnet und seine Präsenz in China verdoppelt. Die Europäische Kommission bezweckt damit, dass mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Europa von den rasch wachsenden Märkten in Asien, Lateinamerika und Osteuropa profitieren.

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Arbeitskräfte aus Bulgarien und Rumänien positiv für Wirtschaft

News vom 17.04.2012

 Die Mobilität von Arbeitskräften aus Bulgarien und Rumänien wirkt sich positiv auf die Wirtschaft der Aufnahmeländer aus.

Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht, den die Europäische Kommission veröffentlich hat. Bulgaren und Rumänen haben den Arbeitskräftemangel in bestimmten Wirtschaftszweigen und Berufen ausgeglichen, wie beispielsweise im Baugewerbe, in Privathaushalten und im Hotel- und Gaststättengewerbe.

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Abbau der Doppelbesteuerung

News vom 17.04.2012

 Die EU-Kommission hat in einer Mitteilung über die Doppelbesteuerung aufgezeigt, wo Doppelbesteuerungsprobleme auftreten und wie diese gelöst werden können.

Sie will damit die bestehenden Hindernisse für eine wettbewerbsfähigere Wirtschaft beseitigen und Investitionen und die Unternehmenstätigkeit erleichtern.

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Förderung gemeinsamer F&E-Projekte mit Israel

News vom 18.11.2011

Deutschland und Israel haben im Oktober eine Ausschreibung für gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E-Projekte) in allen technologischen Bereichen und Anwendungsgebieten veröffentlicht. Die Antragsteller sollen marktreife Lösungen für Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren mit ziviler Anwendung entwickeln, die über ein großes Marktpotenzial für Deutschland, Israel und Europa verfügen.

Diese Ausschreibung wird im Rahmen der EUREKA-Forschungsinitiative durchgeführt. Finanziert werden die deutschen Projektpartner aus Mitteln des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und die israelischen Partner aus Mitteln der Israelischen Agentur für internationale Zusammenarbeit in industrieller F&E (MATIMOP). Zu den Partnern müssen mindestens ein deutsches KMU und ein israelisches Unternehmen gehören: Weitere Partner sind gemäß den Finanzierungsbestimmungen ihrer jeweiligen Länder willkommen. Die Förderung besteht für deutsche Teilnehmer aus einem Zuschuss von maximal fünfzig Prozent der Projektkosten bis zu 350.000 Euro pro Partner.

Das Antragsverfahren besteht aus zwei Phasen: In der ersten Phase muss bis zum 27. Januar 2012 ein EUREKA-Antrag in englischer Sprache gleichzeitig beim EUREKA/COST-Büro in Deutschland und bei MATIMOP in Israel eingereicht werden. In der zweiten Phase reichen die Antragsteller ihre Förderanträge bis zum 2. März 2012 in ihrer Landessprache bei ihrer nationalen Förderinstitution ein.

EUREKA-Projektantragsformular





Das „Enterprise Europe Network” verstärkt seine Präsenz in Asien und wird auf Nordafrika ausgedehnt

News vom 18.11.2011

Die Europäische Kommission vergrößert das geografische Tätigkeitsgebiet des „Enterprise Europe Network“ zur Unterstützung von KMU, indem sie neue Kontaktstellen in Japan eröffnet und seine Präsenz in China verdoppelt. Die Europäische Kommission bezweckt damit, dass mehr kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Europa von den rasch wachsenden Märkten in Asien, Lateinamerika und Osteuropa profitieren.

Das Netz wird auch auf die Länder des südlichen Mittelmeerraums ausgedehnt. In Tunesien gibt es bereits acht Kontaktstellen, in Ägypten besteht eine langjährige Partnerschaft, und in Marokko sollen bald Zweigstellen eingerichtet werden. Das „Enterprise Europe Network” hilft Unternehmen, potenzielle Partner auf dem europäischen Markt und den Weltmärkten zu finden und Forschung und Innovation in Gewinne umzusetzen.

Der für Unternehmens- und Industriepolitik zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani erklärte hierzu: „Um konkurrenzfähig zu sein, müssen europäische Unternehmen sich auf Innovation und Internationalisierung konzentrieren. Das „Enterprise Europe Network“ ist dabei einer der Schlüssel zum Erfolg. Durch die neuen Zentren in Japan, China und Nordafrika werden sich unseren Unternehmen noch mehr Möglichkeiten bieten. Es ist wichtiger denn je, dass die am Netz Beteiligten darüber diskutieren, wie Unternehmenspartnerschaften noch intensiviert werden können.

Das Unternehmensnetz wird international tätig

In Japan besteht das Netz aus zwei Kontaktstellen in Tokio, die im Zentrum für industrielle Zusammenarbeit EU-Japan und im Ministerium für Wirtschaft, Handel und Industrie angesiedelt sind. In China ist das „Enterprise Europe Network“ um 13 Zweigstellen erweitert worden. Es ist jetzt in 14 Städten präsent, unter anderem in Tianjin, Fuzhou und Chengdu, und wird voraussichtlich noch weiter expandieren. Zu den weiteren Ländern, die dem Netz unlängst beigetreten sind, gehören die Ukraine, die Republik Moldau und Mexiko. Die jüngste Hinwendung zu Afrika soll sowohl den europäischen KMU als auch den KMU in unseren Nachbarländern im Mittelmeerraum zugute kommen, wo ein günstiges Umfeld für KMU und die Weiterentwicklung der Wirtschaft unverzichtbar für die politische Stabilität sind.

Die zusätzliche Förderung der Internationalisierung von KMU durch die EU wird Gegenstand einer Mitteilung der Europäischen Kommission sein, die bis Ende 2011 vorgelegt werden soll.

Weitere Informationen:

http://www.enterprise-europe-network.ec.europa.eu/news-media/news/ac-11





Aktualisierter Leitfaden der EU-Kommission zu Fördermöglichkeiten für Forschung und Innovation

News vom 14.10.2011
 

Die EU-Kommission hat eine aktualisierte Version des "Leitfaden Finanzierungsmöglichkeiten von Forschung und Innovation" veröffentlicht. Dieser ist in englischer Sprache erhältlich und enthält neben Kurzvorstellungen der einzelnen Förderprogramme nach dem Schema „Inhalte – Programmstruktur – Förderbedingungen – Antragsteller und Antragstellung“ und einer Checkliste ausführliches Quellenmaterial zum weiterlesen. 

Der Leitfaden richtet sich an Forscher respektive Forschungseinrichtungen, Projektmanager, politische Akteure sowie an Unternehmen, die Forschungs- und Innovationsaktivitäten durchführen.
Folgende Programme werden vorgestellt:

 

• FP7
• Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)
• Strukturfonds
• Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
• Europäischer Fischereifonds (EFF)

Die vorliegende zweite Aktualisierung des 2007 erstmalig erschienenen Leitfadens geht erstmalig auch auf weitere Fördermöglichkeiten für Forschung und Innovation ein:

• Lebenslanges Lernen und EU-Programme der internationalen Kooperation im Bildungsbereich
• LIFE+ im Bereich Umwelt
• Förderung in Überseeischen Ländern und Gebieten, das Instrument für Heranführungshilfe (IPA)
• Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI)

Die Partner des Enterprise Europe Network bieten Interessenten an diesen Programmen in Ergänzung zum Leitfaden folgende Leistungen an:

• Prüfung der Projektidee auf Förderungswürdigkeit und Identifizierung von geeigneten Programmen
• Suche nach europäischen Projektpartnern
• Hilfe bei der Antragstellung und Prüfung des Antrags auf Vollständigkeit
• Kontaktvermittlung zu nationalen und europäischen Ansprechpartnern

Zum Leitfaden: http://www.earto.eu/nc/service/news/details/article/new-practical-guide-on-eu-funding-opportunities-for-ri/





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